Vereinsanmeldung

Neues Vereinsmitglied


Gesetzliche:r Vertreter:in

Nötig, da neues Vereinsmitglied nicht volljährig


Zusätzliche Angaben

Mehrauswahl möglich


SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Für die Mitgliedschaft in der Stadtjugendkapelle e.V. wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt.

Gläubiger-ID der Stadtjugendkapelle Zirndorf e.V.: DE 07 SJK 0000 0135 449

Ihre Mandatsrefenz wird Ihnen separat mitgeteilt.


Hinweise und Bedingungen

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich für die Mitgliedschaft in der Stadtjugendkapelle einen jährlichen Vereinsbeitrag sowie für die Dauer der Ausbildung einen monatlichen Ausbildungsbeitrag entrichten muss.
Die aktuellen Beiträge finden du hier.

Die Mitgliedschaft in der Stadtjugendkapelle ist bei entsprechenden musikalischen Fähigkeiten mit der späteren Aufnahme in das Orchester verbunden. Damit wird die Mitwirkung an den Auftritten des Orchesters für jedes Orchestermitglied verbindlich.

Mit der Kündigung müssen alle Gegenstände aus dem Eigentum der Stadtjugendkapelle unverzüglich im ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Beiträge werden nicht zurückerstattet. Das erste Vierteljahr gilt als Probezeit. Der Mitgliedsbeitrag und der Ausbildungsbeitrag sind sofort fällig.

Die Vereinssatzung, sowie die Beitrags- und Gebührensatzung wurden mir/uns ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht und sind mir/uns bekannt.

Hiermit erkläre ich mich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten, entsprechend der Datenschutzerklärung, einverstanden.

Mit Aufnahme in den Verein erkläre ich mich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten, entsprechend der Datenschutzerklärung Mitglieder (Stand 05/2017), einverstanden.