Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich für die Mitgliedschaft in der Stadtjugendkapelle einen jährlichen Vereinsbeitrag sowie für die Dauer der Ausbildung einen monatlichen Ausbildungsbeitrag entrichten muss.
Die aktuellen Beiträge findest du hier.
Die Mitgliedschaft in der Stadtjugendkapelle ist bei entsprechenden musikalischen Fähigkeiten mit der späteren Aufnahme in das Orchester verbunden. Damit wird die Mitwirkung an den Auftritten des Orchesters für jedes Orchestermitglied verbindlich.
Mit der Kündigung müssen alle Gegenstände aus dem Eigentum der Stadtjugendkapelle unverzüglich im ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Beiträge werden nicht zurückerstattet. Das erste Vierteljahr gilt als Probezeit. Der Mitgliedsbeitrag und der Ausbildungsbeitrag sind sofort fällig.
Die aktuelle Vereinssatzung, sowie die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit ihr einverstanden.
Eine Kündigung des Unterrichts ist mit einer Frist von einem Monat zum 31. März oder 30. September eines Jahres möglich.
Hiermit erkläre ich mich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten, entsprechend der Datenschutzerklärung, einverstanden.
Mit Aufnahme in den Verein erkläre ich mich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten, entsprechend der Datenschutzerklärung Mitglieder (Stand 05/2017), einverstanden.